
als Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie alle notwendigen ärztlichen
Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So ist es im
Sozialgesetzbuch formuliert (SGB V).
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte, medizinisch sinnvolle Leistungen, die nicht zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese Wunschleistungen (oft
auch als individuelle Gesundheitsleistungen bezeichnet) erhöhen die Sicherheit Ihrer Vorsorgeuntersuchung.
Diese Leistungen dürfen von Ihrem Arzt, bei ansonsten unauffälliger
Vorsorgeuntersuchung, nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden.
Daher muss er Ihnen diese Untersuchungen als Privatleistungen nach der Gebührenordung
für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.
Auf den nächsten Seiten möchten wir Sie über die Wunschleistungen informieren, die
unsere Praxis anbietet. Wenn Sie eine oder mehrere dieser Untersuchungen wünschen,
füllen Sie den beiliegenden Bogen aus und unterschreiben diesen. Sie können auch mit ECKarte
bezahlen oder sich die Rechnung zuschicken lassen.
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Vaginaler Ultraschall Knochendichtemessung
(Osteodensitometrie) Dünnschichtzytologie
(Thin-Prep) HPV-Test (Humane
Papilloma-Viren) Digitale Mammographie Ultraschalluntersuchung der
Brust Impfung bei Scheideninfektion (3-fach) Schwangerschaftstest Hormonspiegel
(FSH, Estradiol) Hormonspiegel (TSH, DHEAS, Testosteron, SGHBH) HIV-Test
Blutentnahme |